Auch gefühlte Risiken erfordern staatliches Handeln
martes 13 noviembre 2007
Auch wenn aus wissenschaftlicher Sicht ein gesundheitliches Risiko bei Lebensmitteln oder Produkten klein ist, kann der Staat zum Handeln gezwungen sein, weil das Risiko in der Öffentlichkeit als groß empfunden wird. Darüber waren sich die rund 200 Teilnehmer an einer Veranstaltung einig, zu der das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) aus Anlass seines 5-jährigen Bestehens nach Berlin geladen hatte. „Rechtfertigen gefühlte Risiken staatliches Handeln?“ war die Frage, die es zu beantworten galt. Die Antwort der Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden und Nichtregierungsorganisationen war eindeutig: Die Politik muss bei ihren Entscheidungen neben den rein wissenschaftlichen Erkenntnissen über das Ausmaß eines gesundheitlichen Risikos auch andere Schutzbereiche und Rechtsgüter wie wirtschaftliche Interessen, Vertrauensverlust in die Institutionen und, wenn auch aus wissenschaftlicher Sicht unbegründete, so doch reale Ängste der Bevölkerung berücksichtigen. Nahezu jedes gefühlte gesundheitliche Risiko kann sehr schnell zu einem tatsächlichen Risiko werden. Neben der wissenschaftlichen Bewertung von Risiken und daraus abgeleiteten Maßnahmen muss deshalb die offene und verständliche Risikokommunikation die dritte Säule beim Umgang mit Risiken sein. Ganz bewusst hat daher der Gesetzgeber neben der unabhängigen wissenschaftlichen Bewertung von Risiken auch die unabhängige Kommunikation der Ergebnisse in den Aufgabenkatalog des Bundesinstituts für Risikobewertung geschrieben.
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