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EU Aktionsplan bezüglich Beifänge und Rückwürfe

Freitag 30 März 2007

Die Europäische Kommission initiierte einen Aktionsplan, um sicher zu stellen, dass die Umweltschutzanforderungen in die GFP einbezogen werden. Beifänge und Rückwürfe haben negative Folgen für das marine Ökosystem. Vor allem Jungfische und gefährdete Arten wie Delfine, Haie und Seevögel werden durch die Fischereitätigkeiten besonders stark beeinträchtigt.

Zur Bewältigung dieser Probleme hat die Kommission Maßnahmen für den besseren Schutz gefährdeter Arten vorschlagen. Maßnahmen zum Schutz von Haien wurden vorgeschlagen, wobei auch das Abschneiden der Rückenflossen und Zurückwerfen der dann verendenden Haie in EU-Gewässern verboten werden soll. Außerdem wurden Maßnahmen zur Reduzierung des Beifangs vorgelegt.

Die Kommission befürwortet auch die Einführung selektiverer Fanggeräte, wie beispielsweise Netze mit größerer Maschenöffnung oder Netzblätter mit Quadratmaschen, Fangbeschränkungen zum Schutz von Jungfischen, von gefährdeten Nicht-Zielarten und von Lebensräumen, Mindestanlandegrößen je nach Selektivität des betreffenden Fanggeräts, „Versuchsballons" zum Rückwurfverbot, bei denen einer repräsentativen Stichprobe von Fischereifahrzeugen wirtschaftliche Anreize geboten werden, ihren gesamten Fang zu behalten und die Entwicklung wirtschaftlicher Anreize für den Einsatz selektiverer Fangmethoden.

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