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EU-Kommission begrüßt politische Einigung über modernisierten Zollkodex
Mittwoch 4 Juli 2007
Die Kommission begrüßt die politische Einigung des EU-Ministerrats über den modernisierten Zollkodex der Gemeinschaften. Durch die Modernisierung werden die Rechtsvorschriften vereinfacht und die Zollverfahren gestrafft, was den Zollbehörden ebenso wie den Wirtschaftsbeteiligten zugute kommen wird (IP/05/1501). Das Europäische Parlament muss der Einigung noch in den kommenden Monaten in zweiter Lesung zustimmen.„In völliger Übereinstimmung mit unseren Strategien zur besseren Rechtsetzung und zur Einführung des e-Government hat der überarbeitete Zollkodex der Gemeinschaften weniger und einfachere Vorschriften, die an das moderne elektronische und papierlose Zollumfeld angepasst sind," erklärte László Kovács, EU-Kommissar für Steuern und Zollunion. „Ich freue mich, dass wir dank der Bemühungen der österreichischen, der finnischen und der deutschen Präsidentschaft im Rat eine Einigung erzielen konnten. Jetzt fordere ich das Europäische Parlament auf, sobald wie möglich nach Annahme des gemeinsamen Standpunkts im Rat mit der zweiten Lesung zu beginnen, damit wir rasch zu einer endgültigen Entscheidung gelangen können."
Der überarbeitete Zollkodex ist zusammen mit der e-Zoll-Initiative (IP/07/627) Teil der umfassenden Reform der Kommission zur Schaffung eines neuen elektronischen Zollsystems. Ziel ist es, die Rechtsetzung vereinfachen und die Zollverfahren zu straffen; gleichzeitig werden mit der e-Zoll-Initiative die IT-Systeme der 27 nationalen Zollbehörden vereinheitlicht. Hierdurch sparen die Wirtschaftsbeteiligten bei der Zollabwicklung Zeit und Geld.
Die Neufassung des Zollkodex bringt folgende Neuerungen:
- Die elektronische Vorlage der Zollanmeldungen und Begleitpapiere wird zur Regel;
- künftig können die nationalen Zollbehörden mit den anderen zuständigen Behörden elektronisch Daten austauschen;
- die „zentrale Zollabwicklung” wird gefördert, d. h. zugelassene Wirtschaftsbeteiligte können ihre Waren elektronisch anmelden und Zölle am Ort ihrer Niederlassung entrichten, unabhängig von dem Mitgliedstaat, durch den die Waren vom Zollgebiet der EU ausgeführt, in das Gebiet eingeführt oder in dem sie verbraucht werden;
- es werden die Voraussetzungen für die Entwicklung eines „einzigen Schalters” („single window“) und einer „einzigen Anlaufstelle” („one-stop shop“) geschaffen, bei denen die Marktteilnehmer die Auskünfte über die Waren nur noch einer Kontaktstelle erteilen, auch wenn die Daten für unterschiedliche Verwaltungen oder Behörden bestimmt sind, so dass die Prüfungen für verschiedene Zwecke (Zoll-, Hygienevorschriften usw.) zur selben Zeit und am selben Ort vorgenommen werden können (Konzept der „einzigen Anlaufstelle“).