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EU-Bericht der Produktion von Heimtierfutter tierischen Ursprungs, China 2009
Mittwoch 16 Dezember 2009
Der vorliegende Bericht enthält die Ergebnisse eines Inspektionsbesuchs des Lebensmittel- und Veterinäramtes, der vom 17. bis 27. März 2009 in China stattfand.Der Inspektionsbesuch zielte darauf ab, die Einhaltung der Bestimmungen für die Einfuhr von Heimtierfutter tierischen Ursprungs gemäß Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 zu überprüfen und zu bewerten, ob die Systeme zur Ausstellung von Veterinärbescheinigungen für Heimtierfutter tierischen Ursprungs, das zur Ausfuhr in die Europäische Union vorgesehen ist, auf Vorschriften und Grundsätzen beruhen, die den Bestimmungen der Richtlinie 96/93/EG mindestens gleichwertig sind.
Der Inspektionsbesuch war auf folgende Bereiche konzentriert: a) die Zulassung von Betrieben, die Heimtierfutter tierischen Ursprungs in die Europäische Union ausführen; b) die bei der Herstellung von Heimtierfutter tierischen Ursprungs verwendete Kategorie tierischer Nebenprodukte, die Verarbeitungsnormen und die mikrobiologische Hygiene von Erzeugnissen, die zur Ausfuhr in die Europäische Union bereitstehen; c) die Organisation und Durchführung amtlicher Kontrollen in Betrieben, die Heimtierfutter tierischen Ursprungs in die Europäische Union ausführen; d) die an den oben genannten Bestimmungen gemessenen Verfahren zur Ausstellung von Veterinärbescheinigungen.
Durch die von der zentralen zuständigen Behörde unternommenen Schritte konnte insgesamt gewährleistet werden, dass die Herstellung von Heimtierfutter tierischen Ursprungs, das aus China in die Europäische Union eingeführt wird, Vorschriften genügt, die den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 weitgehend gleichwertig sind. Daher gelten die in den Mustern der Veterinärbescheinigungen in Anhang X Kapitel 3 (A), 3 (B) und 3 (C) der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 dargelegten Anforderungen als weitgehend erfüllt. Es bestehen jedoch gewisse Zweifel an der Verlässlichkeit der amtlichen Bestätigungen über die Nichtverwendung von spezifiziertem Risikomaterial in der Herstellung von Heimtierfutter, obwohl dies vor dem Hintergrund zu sehen ist, dass außer für Kauspielzeug nur eine begrenzte Menge an tierischen Nebenprodukten von Wiederkäuern bei der Herstellung von Heimtierfutter zum Einsatz kommt.
Der beschriebene Mangel liegt darin begründet, dass die amtliche Bestätigung der Kategorie und Quelle der bei der Herstellung von Heimtierfutter verwendeten tierischen Nebenprodukte auf Daten beruht, von denen die bescheinigungsbefugten Beamten keine persönliche Kenntnis haben und deren Richtigkeit sie nicht überprüfen können. Dennoch kann das System der Veterinärbescheinigung für Heimtierfutter tierischen Ursprungs, das zur Ausfuhr in die Europäische Union vorgesehen ist, aufgrund der begrenzten Menge des betreffenden Materials als weitgehend zufriedenstellend angesehen werden.
Der Bericht enthält eine Reihe von Empfehlungen an die chinesischen Behörden, die dazu dienen sollen, die festgestellten Mängel zu beseitigen und die bestehenden Umsetzungs- und Kontrollmaßnahmen weiter zu verbessern.